Die Kosten ...

für eine podologische Behandlung durch einen Podologen erheben wir einen Kostenbeitrag je nach Aufwand.
Bei der Preisgestaltung richten wir uns an die Empfehlungen der Krankenkassen/Verbände in Deutschland.
In der Regel sind die Kosten selbst zu tragen. Im Allgemeinen ist die podologische Komplexbehandlung aber auch verordnungsfähig.


Die Krankenkassen übernehmen ...

in aller Regel für Diabetiker die Kosten für podologische Behandlungen. Voraussetzung hierzu ist eine Heilmittelverordnung vom behandelnden Arzt. Es handelt sich um fest definierte Tätigkeiten, welche vom Arzt auf der Heilmittelverordnung vermerkt werden. Nur Podologen mit einer zugelassenen Praxis dürfen die verordnete Behandlung durchführen.


Persönlicher Service ...

bedeutet für uns die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse bei ärztlicher Verordnung. Wir haben alle Krankenkassenzulassungen. Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt, Diabetologen, Dermatologen oder Orthopäden gehört zu unserem Leistungsspektrum.
Bei Privatpatienten wird der 1,3 fache Satz in Rechnung gestellt. Wir orentieren uns dabei an dem aktuellen Satz der AOK.